Der eigene Garten bietet viele Möglichkeiten. Wir zeigen Dir wie Du Deine Grünfläche optimal nutzt und was es mietrechtlich bei der Gartennutzung zu beachten gilt.
Viele Menschen sehnen sich nach einem eigenen Garten. Nicht selten mieten sich Städter einen Schrebergarten an, um dort bei gutem Wetter den Feierabend und die Wochenenden zu verbringen. Beim großen Traum vom Eigenheim ist der Garten ebenfalls ein Highlight. Es gibt vielerlei Möglichkeiten, die Grünfläche zu nutzen.
Der Großteil nutzt den Garten als ganz persönlichen Rückzugsort unter freiem Himmel. Auch für den Gemüseanbau wird der Außenbereich gerne genutzt. Im Sommer lädt der Garten zum Sonnenbaden ein, außerdem gibt es ausreichend Platz für sportliche Aktivitäten. Wer sich an heißen Tagen abkühlen möchte stellt einen Pool auf. Besonders für Kinder und Haustiere ist der Garten ein Ort zum Spielen und Entdecken. Neben den vielen Möglichkeiten gibt es allerdings auch mietrechtliche Bestimmungen, die es bei der Gartennutzung zu beachten gilt.
Gemüseanbau
Selbst Gemüse anzubauen liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen legen Wert auf Gemüse in Bioqualität und nachhaltigen Anbau. Warum also nicht selbst Gemüse anbauen? Der Garten bietet vielerlei Möglichkeiten für den eigenen Pflanzen- und Gemüseanbau.
Um die Grenze optisch zu verdeutlichen, kann man Beete mit kleinen Zäunen oder Hecken begrenzen. Lege die Beete so an, dass Du einen Wasseranschluss in der Nähe hast. Bei großen Grundstücken solltest Du weite Wege zum Haus vermeiden. In kleineren Gärten kannst Du auch auf ein Hochbeet oder Gewächshaus zurückgreifen.
Sonnenbaden
Sonnenanbeter nutzen den Garten gerne für die sommerliche Bräune. Auf einer Liege oder in einer Hängematte wird das Sonnenbad richtig entspannend. Was gibt es schöneres als sich bei einem kleinen Nickerchen die Sonne ins Gesicht scheinen zu lassen? Stelle Dir dabei aber bitte immer einen Wecker, sonst gibt es unschöne Überraschungen in Form eines Sonnenbrands! Dank flexibler Sonnenliegen mit Rollen kannst Du mit der Sonne wandern – oder auch schnell in den Schatten umziehen, wenn es zu heiß wird. Achte beim Sonnenbaden immer darauf, Deine Haut vor den UV-Strahlen zu schützen. Sonnenmilch sowie Sonnenschirme oder -segel schützen Dich optimal.
Spiel und Sport
Für Kinder ist der Garten ein riesiger Abenteuerspielplatz. Doch auch Erwachsene nutzen den Rasen gerne für sportliche Aktivitäten an der frischen Luft. Trampoline bieten jede Menge Spaß für Jung und Alt. Auch für Freizeitaktivitäten wie Fußball, Federball oder Volleyball ist im Garten genügend Platz.
Essen unter freiem Himmel
Bei gutem Wetter verlegt man gerne sämtliche Aktivitäten nach draußen. Kein Wunder also, dass man im Frühjahr und Sommer auch die Mahlzeiten im Freien einnimmt. Eine Sitzgruppe darf deswegen auf keiner Terrasse fehlen. Sie bietet genügend Platz für die ganze Familie und Freunde, auf dem Tisch finden Gerichte und Getränke Platz.
Pools
Da die Freibäder im Sommer immer überfüllt sind, träumen viele von einem eigenen Pool. Dabei gibt es verschiedene Preisklassen. Am preisintensivsten ist der eingelassene Pool, bei dem ein großer Teil des Bodens ausgehoben und fachmännisch ausgekleidet wird. Doch es gibt auch günstige Alternativen. Aufstellbare Pools sind in verschiedenen Formen und Größen erhältlich. Die häufig mitgelieferte Filterpumpe sorgt dafür, dass das Wasser sauber bleibt.
Zusätzlich kann der Pool mit einer Abdeckung versehen werden, damit weniger Pollen, Blätter und Insekten das Wasser verunreinigen.
Rechtliches zur Gartennutzung
In wie weit kann man als Mieter den Garten nutzen? Bei der Gartennutzung im Mietverhältnis gibt es rechtliche Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Grundlage hierfür ist der zwischen Mietern und Vermietern abgeschlossene Vertrag. Ist nichts Anderes im Mietvertrag vereinbart, zählt der Garten beim Einfamilienhaus zur Mietsache. Du darfst dann den gesamten Garten nutzen. Jedoch bist Du dann auch für die Gartenpflege zuständig und musst z. B. den Rasen mähen und andere einfache Arbeiten übernehmen. Zudem sind die Kosten für die Pflege des Gartens vom Mieter zu tragen.
Im Gegensatz dazu ist die Gartennutzung bei einer Mietwohnung im Mehrparteienhaus nur dann zulässig, wenn diese explizit im Mietvertrag vereinbart wird. Du kannst den Garten fast nach Belieben dekorieren und bepflanzen. Allerdings darfst Du nur Veränderungen vornehmen, die wieder rückgängig gemacht werden können. Deswegen ist das Fällen eines Baumes, der vom Vermieter gepflanzt wurde, nicht ohne weiteres erlaubt. Auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern kann unter Umständen untersagt sein.
Natürlich werden im Garten auch gerne Partys gefeiert. Achtung: hier gilt ebenfalls eine Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr an Werktagen sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeit sollte der Geräuschpegel Zimmerlautstärke nicht überschreiten.
Bei Nichtbeachtung der Regeln kann es im schlimmsten Fall zur Beendigung des Mietverhältnisses kommen. Kann der Garten nicht in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, darf der Vermieter dies in Rechnung stellen.
Ab in den Garten
Die Möglichkeiten im eigenen Garten sind dennoch vielfältig. Ob Gartengestaltung oder Gemüseanbau, der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Auch als Ruheoase eignet sich der Garten perfekt und lädt zum Lesen, Essen und Schlafen ein. Wer es actionreicher mag, kann im Garten allerlei Aktivitäten nachgehen. An heißen Tagen wird der Garten zum Sonnenbaden genutzt, die Abkühlung erfolgt mit dem Sprung ins kühle Nass des Pools. Wenn Du den Garten im Rahmen eines Mietverhältnisses nutzt, solltest Du die Bestimmungen des Vermieters beachten. Solange Du keine größeren Veränderungen am Garten vornimmst und Dich an die Ruhezeiten hältst, sollten aber kaum Probleme auftreten.
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